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Stadtverwaltung Neustadt

Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Grundstücke und Immobilien

Einzelhandelskonzeption

Einzelhandelskonzeption der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Die Weiterentwicklung des städtischen Einzelhandels muss auf eine tragfähige und städtebaulich - funktional ausgewogene sowie rechtssichere Gesamtkonzeption gegründet werden. Grundsätzliches Ziel des Einzelhandelskonzeptes ist die Stabilisierung und auch der Ausbau des innerstädtischen Einzelhandels, der die Vitalität Neustadts Innenstadt im Wesentlichen prägt. Aufbauend auf eine umfassende Bestandserhebung des gesamten Einzelhandels, sowie Befragungsaktionen der Händler, Passanten und Einwohnern definiert das Einzelhandelskonzept den "zentralen Versorgungsbereich" sowie die "Ergänzungsstandorte" innerhalb der Stadt. Weiterhin werden zur Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung sogenannte Versorgungsbereiche Lebensmittelnahversorgung festgelegt. Auch definiert das Einzelhandelskonzept die Sortimentsliste, die aufgrund des vorhandenen Bestandes und der angestrebten Entwicklungsziele die innenstadtrelevanten und nicht innenstadtrelevanten Sortimente definiert. Das Einzelhandelskonzept stellt darüber hinaus auch Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Genehmigungspraxis und die Bauleitplanung zur Verfügung.
Der Erarbeitungsprozess wurde von einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Willkomm e.V., der Industrie- und Handelskammer, des Einzelhandelsverbands, politischen Vertretern sowie Vertretern der Verwaltung einschließlich W.E.G. und der oberen Landesplanungsbehörde begleitet. Der Rat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in der Sitzung am 25.10.2011 die Einzelhandelskonzeption beschlossen.