Der Gewässerunterhalt umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines ungestörten Abflusses im Gewässerbett wie z. B. Mähen bzw. Säubern des Gewässerprofiles.
Die o. g. Arbeiten teilen sich:
Sofern ein Gewässer (auch Grundwasser) benutzt wird, wie z. B. Einleitung von Niederschlagswasser, Brunnen bohren etc., ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Die Untere Wasserbehörde ist der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt bei der Stadt Neustadt angegliedert.