Die Kosten für die erstmalige Herstellung und die Erneuerung von Hausanschlüssen zur Ableitung des Abwassers von dem Grundstück in unser Abwassersystem ist in Höhe der angefallenen Kosten (Unternehmerrechnung) zu erstatten.
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Es werden 90 % der bezogenen Wassermenge (Stadtwerke GmbH) als Schmutzwassermenge berechnet (10% werden pauschal nicht berechnet Fiktion der Nichteinleitung).
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