Talstraße 148
67434 Neustadt an der Weinstraße
fon: 06321 9372-40
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Grundstücke und Immobilien
Abfallgebühren
Die Abfallgebühr berechnet sich nach der Anzahl und Größe der angemeldeten Mülltonnen, also nach dem angemeldeten Restabfallvolumen.
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An - , Ab - und Ummeldungen von Mülltonnen sind schriftlich und formlos beim ESN zu beantragen, per Post, E-Mail oder Fax.
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Als Eigenkompostierer gelten Sie, wenn Sie ihre Bioabfälle, die in der Küche anfallen, selbst kompostieren.
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