Seiteninhalt

Häufig gestellte Fragen

Häufig treten im Tagesgeschäft immer wiederkehrende Fragen auf. Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten.

Ihr Mietvertrag

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Wohnung zu mieten?

  • Personalausweis
  • Gehaltsnachweis
  • Wohnberechtigungsschein (optional)

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wie bekomme ich ihn?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung anzumieten. Der WBS wird einkommensabhängig berechnet und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

Ist für die Wohnungen der WBG immer ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig?

Die WBG hat in ihrem Bestand sowohl öffentlich geförderte Wohnungen für bestimmte Personenkreise, für welche ein WBS benötigt wird, als auch eine Vielzahl von freifinanzierten Wohnungen, für die keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung der WBG?

Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten (d.h. die Miete ohne die Betriebs- und Heizkosten). Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten können Sie diese auch in max. 6 monatlichen Raten bezahlen.

Ich bin mit meiner Miete in Rückstand geraten, was muss ich tun?

Im Fall eines Mietrückstandes (z.B. aufgrund einer fehlgegangenen Überweisung oder einer Rücklastschrift wegen einer unzureichenden Kontodeckung) ist es wichtig, dass Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen! Je früher Sie uns deswegen ansprechen, desto schneller können wir gemeinsam eine Lösung (z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung) finden und Mahngebühren, mietrechtliche Schritte oder gar einen Rechtsstreit vermeiden.

Woher beziehe ich meinen Hausstrom? Kann ich den Anbieter wechseln?

Bei Abschluss des Mietvertrags informieren wir die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH über den Mietbeginn, damit rechtzeitig Strom in Ihrer neuen Wohnung vorhanden ist. Ihnen steht jedoch frei, einen alternativen Anbieter zu wählen.

Kontaktdaten zu Dienstleistern

Ich habe meinen jährlichen Termin für die Wartung der Rauchwarnmelder nicht wahrnehmen können. Was muss ich tun?

Die Firma Pyrexx führt grundsätzlich zwei Wartungstermine (im Abstand von 14 Tagen) durch. Sollten Sie also den ersten Termin verpasst haben, ist dies noch nicht problematisch.

Ein Rauchwarnmelder gibt in regelmäßigen Abständen ein Tonsignal (keinen Rauchalarm!) von sich. Was kann ich tun?

Die Geräte können aufgrund von Staub, Fettablagerungen oder sonstigem Schmutz in ihrer Leistungsfähigkeit gestört sein. In einem solchen Fall gibt der Rauchwarnmelder ein Piepsen von sich, um auf die Einschränkung seiner Funktionsfähigkeit hinzuweisen. Vereinbaren Sie in einem solchen Fall bitte einen Instand­haltungstermin mit der Firma Pyrexx.

Ich habe Probleme mit meinem Fernsehempfang. An wen kann ich mich wenden?

Sofern Sie Ihr Fernsehen über Kabel Deutschland empfangen, wenden Sie sich bitte an die Störungshotline: 0800-2310000.

Besondere Dienstleistungen für unsere Mieter

Wie erhalte ich eine zusätzliche Subventionierung der WBG für den Hausnotruf?

Sofern Sie über 70 Jahre sind, subventioniert die WBG den monatlichen Beitrag, so dass in der Regel nur noch zwischen 7 Eur und 15,50 Euro im Monat zu zahlen sind! Die Subvention wird direkt vom Anbieter mit der WBG verrechnet, Sie zahlen nur den monatlichen Anteil.

Dienstleistungen Kann in der Wohnung ein Umbau gemacht werden, damit ich dort besser zurecht komme? Beispielsweise eine Dusche statt einer Badewanne?

Wenn Sie schon lange in Ihrer Wohnung leben, verändern sich irgendwann die Bedürfnisse: Die Badewanne, die früher genau richtig für Sie war, ist jetzt beschwerlich und Sie hätten lieber eine Dusche, möglichst niedrig oder sogar ebenerdig. Oder aufgrund einer körperlichen Einschränkung benötigen Sie andere Umbauten.

Hat die WBG noch andere Dienstleistungsangebote für ältere oder erkrankte Menschen?

In erster Linie bietet die WBG natürlich Wohnraum an. Hier steht eine große Auswahl an seniorenfreundlichen Erdgeschosswohnungen und auch einigen Wohnungen für behinderte Menschen zur Verfügung. Fragen Sie einfach unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob eine passende Wohnung frei ist!

Fliehmann, Marion
© Claudia Albrecht
06321 8996-16
🖷 06321 8996-42

Adresse exportieren

Die Hausgemeinschaft

Was muss ich tun, wenn meine Nachbarn nicht wie vorgeschrieben die Hausordnung durchführen oder die Ruhezeiten nicht einhalten?

Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle in Miethäusern entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können!

Ich habe jemanden beobachtet, wie er absichtlich etwas beschädigt hat. An wen muss ich mich wenden?

Vandalismus kommt leider auch in Neustadt an der Weinstraße immer häufiger vor. Hauptproblem bei der Verfolgung dieser Schäden ist, dass die Täter meist unerkannt entkommen. Hilfreich können hierbei folgende Hinweise sein, für die Sie sich selbst nicht in Gefahr begeben müssen:

In der Nachbarschaft entsteht immer wieder Streit, man kann kaum noch miteinander reden. Wer kann uns hier helfen?

Falls sich die Situation bereits so verschlimmert hat, dass ein privates Gespräch keinen Erfolg mehr bringt, kann oftmals unsere Mieterbetreuerin, Frau Fliehmann, helfen. Sie kann Nachbarschaftsstreitigkeiten begleiten, Gespräche moderieren und als unabhängige Partei Schlichtungsvorschläge machen.

Fliehmann, Marion
© Claudia Albrecht
06321 8996-16
🖷 06321 8996-42

Adresse exportieren