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Entwässerungsantrag

Jede Änderung oder Neubau von Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den ESN.

Denken Sie daran, dass dazu auch ein Bauantrag erforderlich sein kann!

Wie erhalte ich meine Entwässerungsgenehmigung?
Beim ESN erhalten Sie das Formular "Entwässerungsantrag". Dieses reichen Sie vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen beim ESN zur Genehmigung ein. Sie müssen den Antrag mindestens einen Monat vor der geplanten Baumaßnahme einreichen.

Welche Unterlagen muss ich beifügen?
Grundsätzlich sind dem vollständig ausgefüllten Entwässerungsantrag Planunterlagen in dreifacher Ausfertigung beizulegen, welche von einem planvorlageberechtigtem Entwurfs-/Planverfasser erstellt sind.
Folgende Planunterlagen sind unter anderem beizufügen:

  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Flächenbilanz des Grundstücks
  • Sämtliche Geschossgrundrisse
  • Schnitt oder Strangschema
  • Eine Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlagen


Die genauen Erläuterungen der erforderlichen Planunterlagen können Sie bzw. Ihr Planer dem Formular entnehmen.

Was muss ich sonst noch beachten?
Alle Antragsunterlagen sind vom Grundstückseigentümer, Bauherrn und Planverfasser zu unterschreiben.

In Ihrem eigenen Interesse versuchen wir, eine schnelle und reibungslose Bearbeitung des Antrages sicherzustellen. Aus diesem Grund sollten Sie uns den Antrag nur vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen vorlegen. Unvollständige Anträge müssen wir leider zurückgeben und bedeuten eine zeitliche Verzögerung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand.

Rechtliche Grundlagen

  • Allgemeine Entwässerungssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße (AllgE)

Dokumente