(AGBs) 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH Neustadt an der Weinstraße (im folgenden TKS genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung zu einer Reise kann auf vorgedruckten Anmeldeformularen oder in sonstiger Form schriftlich oder telefonisch geschehen. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die TKS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die TKS dem Kunden die Reservierungsbestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der TKS vor, an das sie für die Dauer von acht Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der TKS die Annahme schriftlich oder mündlich erklärt.
2. Zahlungsbedingungen Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtreisepreises, mindestens 150 Euro, höchstens jedoch 300 Euro gefordert werden. Die Anforderung der Anzahlung erfolgt mit separater Rechnungsstellung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Bei kurzfristiger Buchung (ab vier Wochen vor Reiseantritt) wird mit Überlassung der Reiseunterlagen der TKS sofort der gesamte Reisepreis fällig.
3. Umfang der Reiseleistungen Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig, sachlich berechtigt, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die TKS ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die TKS den Kunden darüber unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung der TKS über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Rücktritt/Nichtantritt der Reise durch den Kunden Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären. Alle Reiseunterlagen sind - sofern bereits erhalten - der Rücktrittserklärung beizufügen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, wird von der TKS eine angemessene Entschädigung in Rechnung gestellt. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich aus dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der TKS ersparten Aufwendungen. Als Mindestentschädigung kann ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro erhoben werden. Dieses Bearbeitungsentgelt wird bei einer Buchung innerhalb der nächsten 2 Kalenderjahre als Gutschrift auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Für Pauschalreisen mit und ohne Hotelaufenthalte werden folgende Stornokosten berechnet: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro bis zum 42. Tag vor der Anreise vom 41. Tag bis zum 36. Tag vor Anreise 20% des Reisepreises - mindestens jedoch100 Euro vom 35. bis zum 21. Tag vor Anreise 40% des Reisepreises; vom 20. bis zum 7. Tag vor Anreise 60% des Reisepreises; vom 6. bis zum 1. Tag vor Anreise 70% des Reisepreises; bei Nichtanreise 80% des Reisepreises. Tritt die ganze Gruppe bei mangelnder Teilnehmerzahl bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn schriftlich vom Reisevertrag zurück, so wird ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro fällig.
6. Vermittlungen Bei Zimmervermittlungen durch die TKS GmbH gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hotels/Pensionen. Bei sonstigen Vermittlungen durch die TKS GmbH (Weingüter, Restaurants etc.) ist die kostenlose Stornierung bis 8 Tage vorher möglich.
7. Rücktritt und Kündigung durch die TKS Die TKS kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Reisevertrag kündigen. Die TKS ist verpflichtet, den Kunden nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten und den vereinbarten Reisepreis zurückzuerstatten.
8. Reiserücktrittsversicherung Die TKS empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und/oder eines Reiseschutzes. Entsprechende Unterlagen können angefordert werden.
9. Haftung der TKS, Haftungsausschluss Die TKS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Die TKS haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung von Linienverkehrsbetrieben. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmung dieser Unternehmen. Dies gilt auch für etwaige Verspätungen von Regelzügen der Bahn oder anderer öffentlicher Verkehrsmittel. Die TKS haftet auch nicht für Lei-stungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Konzert-, Sport-, Revue-Veranstaltungen, Führungen oder Ausflüge) und als solche in der Reiseausschreibung gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, falls eine TKS-Reiseleitung an diesen Angeboten teilnimmt.
10. Gewährleistung Wird die Reise von der TKS nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Vermeidung und Behebung der Störung mitzuwirken. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich und nachweislich am Urlaubsort anzuzeigen, wobei er sich dazu zunächst an die Reiseleitung oder an die Leistungsträger zu wenden hat. Ist beides nicht möglich, kann sich der Kunde direkt mit der TKS in Verbindung setzen (Tel. 06321/926892, Fax 06321/926891). Die TKS kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand dar-stellt. Der TKS ist auch gestattet, Ersatz zu erbringen.
11. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung der TKS ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2. soweit die TKS für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen! Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die TKS gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand Gerichtsstand ist am Sitz der TKS Neustadt an der Weinstraße.