Der Stadtvorstand setzt sich aus dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten zusammen. In Neustadt an der Weinstraße sind dies zwei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Beigeordnete, welche vom Stadtrat gewählt werden. Die hauptamtlichen Beigeordneten werden auf die Dauer von 8 Jahren gewählt. Der erste Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister und ist der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeister bei dessen Verhinderung. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Stadtrates. Dies sind derzeit 5 Jahre.