Seit der Kommunalrechtsreform im Jahr 1998 werden die Ortsvorsteher direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Ortsbezirke gewählt. In Neustadt an der Weinstraße erfolgte die erste Direktwahl 1999. Die aktuell amtierende Ortsvorsteherin und die amtierenden Ortsvorsteher wurden 2009 gewählt. Sie vertreten u.a. die Belange der Ortsbezirke gegenüber dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister.