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Wohnraumförderung

Verschiedene Förderprodukte der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für Mietwohnprojekte, Wohneigentumsmaßnahmen und Modernisierung von Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz können in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Neustadt beantragt werden.

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße berät Bau– oder Kaufinteressierte. Sie prüft zunächst die Förderanträge für selbstgenutzte Wohneigentums- und Modernisierungsmaßnahmen und erteilt für förderungsfähige Immobilien eine Förderbestätigung. Danach leitet sie den Darlehensantrag zur Erteilung der Förderzusage und Ausfertigung des Darlehensvertrages an die Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB) in Mainz.

ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung, Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ein Förderinstrument für berechtigte Personenkreise zur Verfügung, das mit geringen Eigenkapitalanforderungen, nachrangiger Besicherung und einer Zinsfestschreibung bis zu 30 Jahren eine attraktive Ergänzung zur Finanzierung der Kreditinstitute ist.

Mit dem ISB-Darlehen Modernisierung im Wohneigentum können sowohl Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen oder die Verbesserung des Wohnungsbestandes durch den Einbau energiesparender Maßnahmen gefördert werden.

Damit Initiativen für ein gemeinschaftliches Wohnen in einer Genossenschaft umgesetzt werden können, stellt die ISB das Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Verfügung.

ISB-Darlehen Mietwohnungen und Modernisierung

Das ISB-Darlehen Mietwohnraumförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum insbesondere für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen zu schaffen.
Mit dem ISB-Darlehen Modernisierung können Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen sowie energetische Maßnahmen im Mietwohnungsbestand gefördert werden.

 

Fördermittel Wohnen in Orts- und Stadtkernen

Mit dem Programm Wohnen in Orts- und Stadtkernen fördert das Land Rheinland-Pfalz Bauprojekte in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen, die spezifische Kriterien zur Stärkung innerstädtischen Bestandsgebiete und Innerortslagen erfüllen.

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße informiert interessierte Investoren und stellt den Kontakt zu den Förderpartnern her.

Ansprechpartnerin

 Tilgungszuschüsse

Neben den ISB-Darlehen können Tilgungszuschüsse für verschiedene Förderprodukte in unterschiedlicher Höhe beantragt werden.

Hier können Interessierte auf einen Blick erfahren, wie, wo und für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden kann.