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Schülerbeförderung

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler wirft für die Beteiligten immer wieder viele Fragen auf. In den nachstehenden Ausführungen werden die wichtigsten Regelungen dargestellt.

 

Voraussetzungen für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße besuchen einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Das heißt, der Schulweg muss entweder besonders gefährlich sein oder der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule ist länger als 2 km bzw. zwischen Wohnung und nächstgelegener weiterführenden Schule länger als 4 km.

Bei der Feststellung des nächstgelegenen Gymnasiums sind nur Schulen mir der gewählten ersten Fremdsprache zu berücksichtigen (die Auswahl „bilingual“ spielt keine Rolle).

Bei der Feststellung der nächstgelegenen Realschule plus ist nur die Schulform integrativ bzw. kooperativ zu berücksichtigen.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen,
Sekundarstufe I der weiterführenden Schule sowie BVJ, BF1 und BF2 der Berufsbildenden Schule eine kostenlose Schülerfahrkarte.

Eine vollständige Kostenübernahme in der Sekundarstufe II erfolgt nur in Fällen, bei denen die Schulwegvoraussetzungen erfüllt sind und die Personensorgeberechtigte/n oder der/die volljährige Schüler/in laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt) oder Arbeitslosengeld II (Jobcenter) beziehen/t.

(Stand: 07/2023)

Gesetzliche Grundlagen

Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt gemäß § 69 Schulgesetz Rheinland-Pfalz, § 33 Privatschulgesetz, der Landesverordnung über die Einkommensgrenze bei der Übernahme von Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie der Satzung (vom 20.07.2023) über die Schülerbeförderung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Antragstellung

Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuches in der Grundschule und in der Sekundarstufe nur einmal zu stellen. Im Bereich der Sekundarstufe II sowie bei der Berufsbildenden Schule muss jedes Jahr neu beantragt werden. Im Bereich der Sekundarstufe II ist dem Antrag ein aktueller Leistungsbescheid beizufügen, um den Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt) oder Arbeitslosengeld II (Jobcenter) nachzuweisen.

Schülerbeförderungskosten werden erst vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen; es werden keine Kosten rückwirkend erstattet.

Die Anträge können online gestellt werden. Besteht keine Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, setzen Sie sich bitte mit der Abteilung Schule und Sport in Verbindung. Dort wird Ihnen gerne geholfen.

Verlust / Diebstahl einer Schülerfahrkarte

Bei Diebstahl oder Verlust einer durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße zur Verfügung gestellten Schülerfahrkarte muss eine Ersatzfahrkarte beim Verkehrsunternehmen direkt erworben werden. Für Ersatzfahrkarten ist die Abteilung Schule und Sport nicht zuständig. Die Kosten hierfür trägt die Familie der Schülerinnen und Schüler.

Unsere Partner bei den Verkehrsbetrieben:

Freigestellter Schülerverkehr

Neben dem öffentlichen Schülerverkehr gibt es noch den sogenannte "freigestellten Schülerverkehr". Dieser umfasst die Organisation der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Förder- sowie Schwerpunktschulen mit separat eingesetzten Schulbussen. In diesen Fällen muss mittels eines Attests des Gesundheitsamtes festgestellt sein, dass eine Beförderung im öffentlichen Schülerverkehr aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nicht möglich ist.

Entsprechende Antragsformulare für freigestellte Schülerbeförderung stehen hier zum Download bereit:

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung

Online Anträge & sonstige Formulare

Folgende Anträge können Sie direkt online ausfüllen:

  • Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für
    Grundschulen, Klassen 1-4,
    Waldorfschule, Klassen 1-4
    Förderschulen, Klasse 1-9 

  • Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für
    Realschule Plus Neustadt an der Weinstraße, Klassen 5-10,
    Realschule Plus Maikammer-Hambach, Klassen 5-6
    Sekundarstufe I der Gymnasien, Klassen 5-10,
    Waldorfschule, Klasse 5-10

  • Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für
    Sekundarstufe II der Gymnasien (nur beim Bezug Sozialer Hilfen, andernfalls ist die Fahrkarte selbst zu zahlen)

  • Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für
    Berufsbildende Schule (BVJ, BF1, BF2)

  • Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für
    Berufsbildende Schule (HBF, BOS, TG) (nur beim Bezug Sozialer Hilfen, andernfalls ist die Fahrkarte selbst zu zahlen)

  • Antrag auf Erstattung von verauslagten Fahrtkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr

Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten "Freigestellter Schülerverkehr" der Stadt Neustadt an der Weinstraße können Sie ausdrucken, ausfüllen und bei der zuständigen Schule oder bei der Abteilung Schule und Sport abgeben: 

  

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